Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Kinder, die von Leihmüttern im Ausland geboren wurden, als französische Staatsbürger anerkannt werden müssen, obwohl die Leihmutterschaft in Frankreich verboten ist.
Zwei französische Paare, deren Kinder vor über 10 Jahren von Leihmüttern in den USA geboren wurden, haben lange und hart dafür gekämpft, dass ihre Kinder als französische Staatsbürger anerkannt werden. Schließlich wurden ihre Träume wahr, als der Gerichtshof entschied, dass die Verweigerung der Staatsbürgerschaft "eine Verletzung des Rechts der Kinder auf Achtung ihres Privatlebens" darstellt und "die Identität der Kinder in der französischen Gesellschaft untergräbt".
Herzlichen Glückwunsch an die Familien Menesson und Labassee sowie an Rechtsanwalt Patrice Spinosi!
