
Allgemein
Überlegungen zum Samenspender
Die Embryonenspende ist ein Gewinn für alle Beteiligten!
Kunst & Steuern
Obwohl die Auffassung des IRS zur Abzugsfähigkeit medizinischer Kosten, die durch IVF und Leihmutterschaft entstehen, nicht als Rechtsnorm zu betrachten ist und nur für die antragstellenden Parteien gilt, bietet sie den Wunscheltern, die nach Orientierung suchen, einen Einblick:
Auf der Grundlage der vorgelegten Tatsachen und Darstellungen kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der assistierten Reproduktionstechnologie, wie z. B. die Kosten für die Entbindung der Leihmutterschaft, die Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft, die Eizellenspende und andere Verfahren zur Durchführung der Leihmutterschaft, die nicht direkt an den Steuerpflichtigen durchgeführt werden oder die in direktem Zusammenhang mit der Leihmutterschaft stehen, nicht als abzugsfähige medizinische Ausgaben gemäß § 213 gelten. Medizinische Kosten und Gebühren für assistierte Reproduktionstechnologien und andere medizinische Versorgung, die den Steuerpflichtigen direkt zugerechnet werden können, sind innerhalb der Grenzen von § 213 abzugsfähig, auch für Samenspenden.
QUELLE: https://www.irs.gov/pub/irs-wd/202505002.pdf
(Modern Fertility Law bietet keine Steuer- oder Buchhaltungsberatung an. Sie sollten Ihre eigenen Steuer- und Buchhaltungsberater konsultieren, bevor Sie eine Transaktion durchführen oder Steuerformulare ausfüllen).