
- Die Leihmutter sollte medizinisch und psychologisch einwandfrei sein, bevor Sie den Leihmutterschaftsvertrag abschließen.
- Wenn sie verheiratet ist, muss ihr Ehepartner am Vertrag beteiligt sein.
- Die Parteien sind verpflichtet, getrennte Anwälte zu beauftragen.
- In dem Vertrag muss festgelegt werden, wie die Wunscheltern die medizinischen Kosten für die Leihmutter und ihr Neugeborenes übernehmen.
- Der Vertrag muss vor einem Notar unterzeichnet werden.
