Die einzige Möglichkeit für die deutschen Eltern, durch Leihmutterschaft Eltern eines in den USA geborenen Kindes zu werden, ist ein Adoptionsverfahren nach deutschem Recht. Auch mit einer kalifornischen Geburtsurkunde, die sie als alleinige rechtliche Eltern ausweist, können die Intended Parents das geltende deutsche Recht (Art. 19 Abs. 1 S. 1 EGBGB) nicht außer Kraft setzen und daher auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes gemäß § 36 Abs. 1 PStG begründen. 1 S. 1 PStG begründen. OLG Stuttgart.
Deutschen Paaren wird dringend empfohlen, sich vor einer Leihmutterschaft in den USA vor Ort beraten zu lassen.



